Dienstag, 1. Januar 2013

Investmentfonds: Richtig Geld anlegen

Bei der Wahl der Investmentfonds sollten sich die Anleger umfangreich alle wertvollen Informationen sammeln und sich nicht allein auf die frühere Fondswertentwicklung stützen. Vor allem ist es wichtig zu erfahren nach welchem Anlageprinzip das Geld in einen Fonds investiert wird, handelt es sich dabei um Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien oder eine Anlage am Geldmarkt. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Sparanlagelaufzeit – etwa kurz-, mittel- oder langfristig, hier sollte jeder Sparer wissen, ob es zu seiner Anlagestrategie passt. Ein Investmentfonds bietet dem Anleger die Möglichkeit, mit wenig Geld in viele verschiedene Produkte oder Unternehmen zu investieren. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, hilft oft ein Fondsvergleich, zum Beispiel bei  http://www.internettarifcheck.de

 
Offene Immobilienfonds: Anlegerschutzgesetzänderung zum 01.01.2013
Auch die Kleinanleger können sich an offenen Immobilienfonds (OIF) beteiligen. Man kann hier relativ mit kleinen Sparbeträgen einsteigen. Ganz problemlos geht es bei den offenen Immobilienfonds nicht, das hat uns die Finanzkrise im Jahr 2008 ganz klar gezeigt. Weil damals viele Kapitalmarktteilnehmer sehr schnell viel Geld abgehoben haben, traten bei einigen Fonds finanzielle Probleme auf, es mussten von insgesamt 42 Produkten zwölf Fonds aufgelöst und vier eingefroren werden. Aus diesem Grund hat der Bundestag im Anlegerschutzgesetz zum 01. Januar 2013 einige neue Regeln festgelegt. Die Anleger dürfen ihre Anteile erst nach 24 Monaten zurückgeben. Das hindert beispielsweise die Großanleger daran, die Geldmittel, die in offene Immobilienfonds sicher angelegt sind, auf Anhieb wieder abzuziehen. Mit einer Frist von 12 Monaten können die Anleger vor der absichtlichen Rückgabe kündigen. Eine Sonderregelung gibt es für die Privatanleger, der BVI-Sprecher erklärte, dass die Privatanleger „pro Kalenderhalbjahr ihre Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben können, unabhängig von Ersthalte- und Kündigungsfrist". Bereits im Sommer 2013 könnte es noch zu weiteren Regelungen für offene Immobilienfonds kommen und die Richtlinien zum Kauf und Verkauf von Anteilen noch drastischer werden. Gemäß dem Gesetzentwurf dürfen die Fondsanleger nur noch vier mal im Jahr die Anteile zu kaufen und nur noch einmal im Jahr die Anteile abgeben. Diese neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass die offenen Immobilienfonds auch für die Kleinanleger sicherer werden.
                                                                        

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