Bei der Wahl der
Investmentfonds sollten sich die Anleger umfangreich alle wertvollen
Informationen sammeln und sich nicht allein auf die frühere
Fondswertentwicklung stützen. Vor allem ist es wichtig zu erfahren
nach welchem Anlageprinzip das Geld in einen Fonds investiert wird,
handelt es sich dabei um Aktien, festverzinsliche Wertpapiere,
Immobilien oder eine Anlage am Geldmarkt. Ein anderer wichtiger Punkt
ist die Sparanlagelaufzeit – etwa kurz-, mittel- oder langfristig,
hier sollte jeder Sparer wissen, ob es zu seiner Anlagestrategie
passt. Ein Investmentfonds bietet dem Anleger die Möglichkeit, mit
wenig Geld in viele verschiedene Produkte oder Unternehmen zu
investieren. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, hilft oft ein
Fondsvergleich, zum Beispiel bei http://www.internettarifcheck.de
Offene Immobilienfonds: Anlegerschutzgesetzänderung zum 01.01.2013
Auch die Kleinanleger
können sich an offenen Immobilienfonds (OIF) beteiligen. Man kann
hier relativ mit kleinen Sparbeträgen einsteigen. Ganz problemlos
geht es bei den offenen Immobilienfonds nicht, das hat uns die
Finanzkrise im Jahr 2008 ganz klar gezeigt. Weil damals viele
Kapitalmarktteilnehmer sehr schnell viel Geld abgehoben haben, traten
bei einigen Fonds finanzielle Probleme auf, es mussten von insgesamt
42 Produkten zwölf Fonds aufgelöst und vier eingefroren werden. Aus
diesem Grund hat der Bundestag im Anlegerschutzgesetz zum 01. Januar
2013 einige neue Regeln festgelegt. Die Anleger dürfen ihre Anteile
erst nach 24 Monaten zurückgeben. Das hindert beispielsweise die
Großanleger daran, die Geldmittel, die in offene Immobilienfonds
sicher angelegt sind, auf Anhieb wieder abzuziehen. Mit einer Frist
von 12 Monaten können die Anleger vor der absichtlichen Rückgabe
kündigen. Eine Sonderregelung gibt es für die Privatanleger, der
BVI-Sprecher erklärte, dass die Privatanleger „pro
Kalenderhalbjahr ihre Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben
können, unabhängig von Ersthalte- und Kündigungsfrist".
Bereits im Sommer 2013 könnte es noch zu weiteren Regelungen für
offene Immobilienfonds kommen und die Richtlinien zum Kauf und
Verkauf von Anteilen noch drastischer werden. Gemäß dem
Gesetzentwurf dürfen die Fondsanleger nur noch vier mal im Jahr die
Anteile zu kaufen und nur noch einmal im Jahr die Anteile abgeben.
Diese neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass die offenen
Immobilienfonds auch für die Kleinanleger sicherer werden.


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