Mittwoch, 2. Januar 2013

Rechtsschutzversicherung: Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz

Verfügen die jungen Eltern über eine Rechtsschutzversicherung, so gibt es einen Grund zu freuen, denn ab dem 01. August 2013 tritt ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter 3-jährige Kinder in Kraft. Demnach können die Eltern einen Kita-Platz über ihre Rechtsschutzversicherung einfordern, sollte ihr Kleines ab dem 01.08.2013 noch keinen Platz in einer Kindertagesstätte haben. Bereits im Juli 2012 beschloss das Verwaltungsgericht Mainz den jungen Eltern die entstandenen Mehrkosten für eine Betreuung bei einer Tagesmutter oder beim privaten Krippenplatz zurückzubezahlen.
Jeder Versicherte sollte seine Rechtsschutzversicherung erst abchecken, in wie weit diese die Prozesskosten übernimmt. Es gibt auch hier gewaltige Unterschiede: Manche Versicherungsanbieter übernehmen alle anfallenden Anwaltskosten, die bereits im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren entstanden sind, andere wiederum nur die Kosten seit dem Verfahrensbeginn vor Verwaltungsgericht. Aus diesem Grund sollte sich der Versicherungsnehmer noch vor einer Klage bei dem zuständigen Versicherungsanbieter eine Kostendeckung bestätigen lassen. Und der Rechtsanwalt sollte in Kenntnis gesetzt werden, dass der Kläger eine Rechtsschutzversicherung besitzt, diese übernimmt demnach die festgelegten Anwaltskosten. Eltern, die noch keinen Rechtsschutz haben und über einen Neuabschluss nachdenken, müssen die dreimonatige Wartezeit beachten, denn zwischen dem Vertragsbeginn und einer Klage sollen mindestens drei Monate liegen.
Einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich bietet die Website 



Sparpotential und bessere Tarifleistungen beim Versicherungswechsel
Ein Versicherungsvergleich ergab, dass ein großer Sparpotential beim Wechsel zu einer günstigen Rechtsschutzversicherung mit guten Tarifleistungen sehr wohl möglich ist. So zahlen beispielsweise Familien für ihre günstigste Versicherung 144 Euro im Jahr und Singles 127 Euro, folgenderweise sind diese Ersparnisse möglich: bei Familien bis zu 296 Euro und bei Singles bis zu 304 Euro im Jahr. Um den Betrag um ein Drittel zu kürzen, hilft oft eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Ein Mediationstarif ist für diejenige vorteilhaft, die sich im Streitfall keinen Gerichtsverfahren wünschen, es kommt meist zu einer außergerichtlichen Einigung. Dabei muss die Versicherungssumme mindestens bei 200.000 Euro liegen. Dadurch sind die Streitfälle üblicherweise bis zur zweiten Instanz finanzierbar. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich immer, da neben der Ersparnis oft bessere Tarifleistungen zu erwarten sind.
                                                                      

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