Verfügen
die jungen Eltern über eine Rechtsschutzversicherung, so gibt es
einen Grund zu freuen, denn ab dem 01. August 2013 tritt ein
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter 3-jährige Kinder in
Kraft. Demnach können die Eltern einen Kita-Platz über ihre
Rechtsschutzversicherung einfordern, sollte ihr Kleines ab dem
01.08.2013 noch keinen Platz in einer Kindertagesstätte haben.
Bereits im Juli 2012 beschloss das Verwaltungsgericht Mainz den
jungen Eltern die entstandenen Mehrkosten für eine Betreuung bei
einer Tagesmutter oder beim privaten Krippenplatz zurückzubezahlen.
Jeder
Versicherte sollte seine Rechtsschutzversicherung erst abchecken, in
wie weit diese die Prozesskosten übernimmt. Es gibt auch hier
gewaltige Unterschiede: Manche Versicherungsanbieter übernehmen alle
anfallenden Anwaltskosten, die bereits im vorgerichtlichen
Widerspruchsverfahren entstanden sind, andere wiederum nur die Kosten
seit dem Verfahrensbeginn vor Verwaltungsgericht. Aus diesem Grund
sollte sich der Versicherungsnehmer noch vor einer Klage bei dem
zuständigen Versicherungsanbieter eine Kostendeckung bestätigen
lassen. Und der Rechtsanwalt sollte in Kenntnis gesetzt werden, dass
der Kläger eine Rechtsschutzversicherung besitzt, diese übernimmt
demnach die festgelegten Anwaltskosten. Eltern, die noch keinen
Rechtsschutz haben und über einen Neuabschluss nachdenken, müssen
die dreimonatige Wartezeit beachten, denn zwischen dem Vertragsbeginn
und einer Klage sollen mindestens drei Monate liegen.
Einen
kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich bietet die
Website
Sparpotential
und bessere Tarifleistungen beim Versicherungswechsel
Ein
Versicherungsvergleich ergab, dass ein großer Sparpotential beim
Wechsel zu einer günstigen Rechtsschutzversicherung mit guten
Tarifleistungen sehr wohl möglich ist. So zahlen beispielsweise
Familien für ihre günstigste Versicherung 144 Euro im Jahr und
Singles 127 Euro, folgenderweise sind diese Ersparnisse möglich: bei
Familien bis zu 296 Euro und bei Singles bis zu 304 Euro im Jahr. Um
den Betrag um ein Drittel zu kürzen, hilft oft eine
Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Ein Mediationstarif ist für
diejenige vorteilhaft, die sich im Streitfall keinen
Gerichtsverfahren wünschen, es kommt meist zu einer
außergerichtlichen Einigung. Dabei muss die Versicherungssumme
mindestens bei 200.000 Euro liegen. Dadurch sind die Streitfälle
üblicherweise bis zur zweiten Instanz finanzierbar. Ein
Versicherungsvergleich lohnt sich immer, da neben der Ersparnis oft
bessere Tarifleistungen zu erwarten sind.


Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen