Eine
private Unfallversicherung ist sinnvoll und bietet den besten Schutz
rund um die Uhr bei Unfällen jeglicher Art. Viele von uns haben es
schon mal erlebt, man rutscht aus, stolpert oder fällt vom Fahrrad,
meistens bleibt es nur bei einem blauen Fleck, aber was wäre wenn?
Ohne einen richtigen Versicherungsschutz gerät man schnell in
finanzielle Schwierigkeiten. Denn die gesetzliche Unfallversicherung
greift hauptsächlich ein, wenn sich der Unfall im Kindergarten, in
der Schule, am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignete, eine
private Unfallversicherung schützt im Gegensatz dazu überall und
jederzeit. Im Landessozialgericht haben zwei Beschädigte gegen ihre
gesetzliche Unfallversicherung geklagt und leider verloren, wären
sie noch durch einen zusätzlichen Schutz der privaten
Unfallversicherung versichert, hätten die Kläger nach dem Unfall
entweder eine festgelegte Versicherungssumme oder dauerhafte Rente
erhalten.
-
Zu langer Heimweg
Ein
Arbeitnehmer hatte mit seinem Fahrrad bei der Heimfahrt einen
schrecklichen Verkehrsunfall, da er jedoch für den Rückweg eine
doppelt so lange Strecke wählte als bei seinem üblichen Arbeitsweg,
musste die gesetzliche Unfallversicherung dem Beschäftigten nichts
bezahlen, das befand das Landessozialgericht. Der Geschädigte sei
zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr gesetzlich unfallversichert, da
die Heimfahrt keineswegs in Verbindung mit seiner Arbeit stehe,
außerdem steige das Unfallrisiko mit einer zunehmenden Entfernung.
-
Übernachtung bei der Verlobten
Auch
in diesem Fall zahlte die gesetzliche Unfallversicherung nichts, als
ein Arbeitnehmer nach der Übernachtung bei seiner Verlobten auf dem
Arbeitsweg einen Unfall erlitten hatte. Hier musste der Verunglückte
55 Kilometer statt wie üblich 7 Kilometer zu seiner Arbeitsstelle
fahren. Aus der Sicht der Berufsgenossenschaft, sei nur eine direkte
Strecke zwischen Wohnung und Arbeit versichert und der längere Weg
hier nicht aus beruflichen Gründen veranlasst worden sei. Das
Landessozialgericht sah das genauso und war überzeugt, dass der Mann
bei seiner Zukünftigen lediglich zu Besuch war und es handele sich
deshalb nicht um die eigene Wohnung.
Bevor
man eine private Unfallversicherung abschließt, ist es wichtig das
Preis-Leistungs-Verhältnis zum Vergleich heranzuziehen. Unter
www.internettarifcheck.de
ist ein kostenloser und unverbindlicher Versicherungsvergleich zu
jeder Zeit möglich, man spart viel Zeit und Geld. Der Interessent
kann sich den günstigsten Tarif ansehen und nach Wunsch auch online
ein Versicherungspaket abschließen.
VAV
Versicherungs AG: neuer Unfallversicherungstarif
Die
VAV hat im Januar einen neuen Unfallversicherungstarif, welcher in
drei Varianten „Basis“, Exklusiv“ und „Top Exklusiv“
angeboten wird, vorgestellt. Der Unterschied liegt in der Höhe der
gewählten Deckungssumme für die 100 % Dauerinvalidität zwischen
50.000 und 750.000 Euro. Die VAV Versicherungs AG bietet den
Unfallschutz für jeden persönlichen Bedarf: eine Einzel-, Partner-
, Familien- oder Alleinerzieher-Unfallversicherung. Es wurden auch
zusätzliche Deckungserweiterungen eingeführt:
- Genesungsgeld (Verdoppelung des Spitalgeldes ab dem 14. Tag der stationären Heilbehandlung nach einem Unfallereignis)
- REHA-Pauschale bis 3.000 Euro (Entschädigung bei einem längeren Reha-Aufenthalt)
- Knochenersatz bei Knochenbruch an Armen und Beinen (max. 500 Euro)
- Unfallrente befristet auf 20 Jahre oder lebenslang
- Taggeld


Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen