Donnerstag, 31. Januar 2013

Private Unfallversicherung: Unfallschutz jeglicher Art

Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll und bietet den besten Schutz rund um die Uhr bei Unfällen jeglicher Art. Viele von uns haben es schon mal erlebt, man rutscht aus, stolpert oder fällt vom Fahrrad, meistens bleibt es nur bei einem blauen Fleck, aber was wäre wenn? Ohne einen richtigen Versicherungsschutz gerät man schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift hauptsächlich ein, wenn sich der Unfall im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignete, eine private Unfallversicherung schützt im Gegensatz dazu überall und jederzeit. Im Landessozialgericht haben zwei Beschädigte gegen ihre gesetzliche Unfallversicherung geklagt und leider verloren, wären sie noch durch einen zusätzlichen Schutz der privaten Unfallversicherung versichert, hätten die Kläger nach dem Unfall entweder eine festgelegte Versicherungssumme oder dauerhafte Rente erhalten.

- Zu langer Heimweg

Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Fahrrad bei der Heimfahrt einen schrecklichen Verkehrsunfall, da er jedoch für den Rückweg eine doppelt so lange Strecke wählte als bei seinem üblichen Arbeitsweg, musste die gesetzliche Unfallversicherung dem Beschäftigten nichts bezahlen, das befand das Landessozialgericht. Der Geschädigte sei zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr gesetzlich unfallversichert, da die Heimfahrt keineswegs in Verbindung mit seiner Arbeit stehe, außerdem steige das Unfallrisiko mit einer zunehmenden Entfernung.

- Übernachtung bei der Verlobten

Auch in diesem Fall zahlte die gesetzliche Unfallversicherung nichts, als ein Arbeitnehmer nach der Übernachtung bei seiner Verlobten auf dem Arbeitsweg einen Unfall erlitten hatte. Hier musste der Verunglückte 55 Kilometer statt wie üblich 7 Kilometer zu seiner Arbeitsstelle fahren. Aus der Sicht der Berufsgenossenschaft, sei nur eine direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeit versichert und der längere Weg hier nicht aus beruflichen Gründen veranlasst worden sei. Das Landessozialgericht sah das genauso und war überzeugt, dass der Mann bei seiner Zukünftigen lediglich zu Besuch war und es handele sich deshalb nicht um die eigene Wohnung.


Bevor man eine private Unfallversicherung abschließt, ist es wichtig das Preis-Leistungs-Verhältnis zum Vergleich heranzuziehen. Unter www.internettarifcheck.de ist ein kostenloser und unverbindlicher Versicherungsvergleich zu jeder Zeit möglich, man spart viel Zeit und Geld. Der Interessent kann sich den günstigsten Tarif ansehen und nach Wunsch auch online ein Versicherungspaket abschließen.


VAV Versicherungs AG: neuer Unfallversicherungstarif

Die VAV hat im Januar einen neuen Unfallversicherungstarif, welcher in drei Varianten „Basis“, Exklusiv“ und „Top Exklusiv“ angeboten wird, vorgestellt. Der Unterschied liegt in der Höhe der gewählten Deckungssumme für die 100 % Dauerinvalidität zwischen 50.000 und 750.000 Euro. Die VAV Versicherungs AG bietet den Unfallschutz für jeden persönlichen Bedarf: eine Einzel-, Partner- , Familien- oder Alleinerzieher-Unfallversicherung. Es wurden auch zusätzliche Deckungserweiterungen eingeführt:

  • Genesungsgeld (Verdoppelung des Spitalgeldes ab dem 14. Tag der stationären Heilbehandlung nach einem Unfallereignis)
  • REHA-Pauschale bis 3.000 Euro (Entschädigung bei einem längeren Reha-Aufenthalt)
  • Knochenersatz bei Knochenbruch an Armen und Beinen (max. 500 Euro)
  • Unfallrente befristet auf 20 Jahre oder lebenslang
  • Taggeld
  • Assistance-Leistungen (z. B. psychologische Betreuung, Heimhilfe für häusliche Pflege, Essensversorgung, Rehabilitation)
                                                                 

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